Infos zum Therapieablauf und der Kostenerstattung
Vor und während der Therapie
Lassen Sie Ihre Beschwerden vorab schulmedizinisch abklären (Hausärzt:in/ Fachärzt:in). Im Zuge des Arztbesuches soll diese/r Ihnen eine Verordnung für Osteopathie bzw. Physiotherapie ausstellen.
Sollten Sie eine physiotherapeutische Verordnung haben, müssen Sie diese vor Therapiestart bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen.
Bitte bringen Sie die Verordnung und alle Befunde zum Ersttermin bei mir mit.
In der ersten Therapieeinheit erwartet Sie ein Anamnesegespräch. Dabei folgt eine genaue Begutachtung der Haltung sowie u.a. eine aktive/passive Untersuchung des Bewegungsapparates, der Organe, Muskeln und Faszien. Dies ist wichtig, da die Osteopathie den Körper in seiner Gesamtheit untersucht.
Bei Babies und Kindern ist nur eine Begleitperson gestattet. Ich bitte um Ihr Verständnis, da die Erfahrung gezeigt hat, dass es wesentlich mehr Ruhe in die Behandlung bringt. Es dient zum Wohle ihres Kindes. Sollten Sie Geschwisterkinder haben, sprechen wir uns vorher ab. ;-)
Nach der Therapie
Am Ende der Behandlungsserie bekommen Sie eine Sammelrechnung. Diese können Sie zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Kasse einreichen, um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.
Zusätzlich ist In den meisten privaten Krankenversicherungen die Osteopathie bzw. Physiotherapie im Leistungskatalog inbegriffen.
Je nach Vertrag bekommen Sie bis zu einem festgelegten Höchstbetrag die Kosten rückerstattet.
Als Voraussetzung für eine Erstattung, benötigen Sie die ärztliche Verordnung. Auf dieser sind Ihre Daten, eine Diagnose, die Verordnung zur Osteopathie bzw. Physiotherapie und die Anzahl der Behandlungen anzuführen.
Für eine osteopathische Begutachtung ist keine Verordnung notwendig.
Wenn Sie mit der Behandlung zufrieden waren, freue ich mich über eine positive Bewertung auf Google.